Mediatorenausbilder EBEM
Anerkennung als Ausbilder EBEM
Für Mediatoren, die eine EBEM-Anerkennung als Ausbilder beantragen, orientiert der EBEM die Anerkennung an folgenden Kriterien:
- Lebenslauf
- Dauer der Tätigkeit als Mediator/Mediatorin
- Anzahl zu dokumentierender Fälle
- Wenn bereits geleistet: Inhalt, Umfang und Dauer der Ausbildungstätigkeit, auch in Co-Mediation
- Methodisch-didaktische Ausbildungsstruktur
- Inhaltliche Zielsetzung
- Ethisches Selbstverständnis
- Gruppenleiterkompetenz
- Erfahrung in Supervision
- Referenzen
- u.a.
Eine EBEM-Anerkennung als Ausbilder beginnt mit der Antragstellung bei der EBEM-Geschäftsstelle, wobei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 450,00 EUR erhoben wird. Die Anerkennungsanträge werden vertraulich behandelt. Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand.
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