Vereinszweck
Gemäß Ziffer 2 der EBEM-Satzung ist Zweck des Vereins die Etablierung und Förderung des gewaltfreien Umgangs mit Konflikten, insbesondere der eigenständigen Mediation als neue Streitkultur.

Der Verein dient:

- der Förderung der gesellschaftlichen Reputation der Mediatoren,
- der Erhöhung der sozialen Kompetenz von Bürgern,
- der internationalen und interkulturellen Verständigung
- der Achtung und Respektierung von Menschen auf allen Gebieten der Kultur, unabhängig von ihrer nationalen Herkunft oder Zugehörigkeit.

Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig. Er arbeitet mit allen Interessierten und Gleichgesinnten zusammen.
Eigenständige Mediation
bedeutet die Vermittlung in Konflikten mit eigenen Bedingungen und Voraussetzungen, die nicht an die juristische Berufslogik oder juristische Stammberufe, oder psychologische oder psycho-soziale Berufe gebunden sind.
Das Ende der Mitgliedschaft richtet sich nach Ziffer 4 der EBEM-Satzung:
4. Austritt der Mitglieder
4.1 Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
4.2 Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich.
Infobox 4
Infobox 5
Infobox 6
EBEM Europäischer Berufsverband für eigenständige Mediation e.V. EBEM Europäischer Berufsverband
für eigenständige Mediation e.V.

Informationen, Hilfe und Beratung zum Thema Mediation,
dem erfolgreichen Ausweg aus dem Konflikt.

Mitgliedschaft

Wie jeder Verein, so ist auch der EBEM auf möglichst viele Mitglieder angewiesen um seinen Vereinszweck zu erfüllen. So sind alle, die die Etablierung und Förderung des gewaltfreien Umgangs mit Konflikten, insbesondere der eigenständigen Mediation als neuer Streitkultur unterstützen wollen, herzlichst willkommen, sich dem EBEM anzuschließen.

Eigenständige Mediation bedeutet in diesem Zusammenhang die Vermittlung in Konflikten mit eigenen Bedingungen und Voraussetzungen, die nicht an die juristische Berufslogik oder juristische Stammberufe, oder psychologische oder psycho-soziale Berufe gebunden sind.

Der Verein dient auch der Förderung der gesellschaftlichen Reputation der Mediatoren, der Erhöhung der sozialen Kompetenz von Bürgern, der internationalen und interkulturellen Verständigung und der Achtung und Respektierung von Menschen auf allen Gebieten der Kultur, unabhängig von ihrer nationalen Herkunft oder Zugehörigkeit. Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig.

Er arbeitet mit allen Interessierten und Gleichgesinnten zusammen.

Vorausetzungen um Mitglied zu werden

  • Mitglieder des Vereins können voll geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen werden sowie freie Zusammenschlüsse, soweit sie die in Ziffer 2 der Vereinssatzung genannten Ziele billigen.
  • Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.
  • Die Beitrittserklärung ist schriftlich durch entsprechenden Aufnahmeantrag vorzulegen.
  • Über die Aufnahme entscheidet dann der Vorstand. Der Eintritt in den Verband wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.
  • Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
  • Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 120,00 EUR.
  • Neue Mitglieder zahlen im Aufnahmejahr nur für die Quartale ihrer Mitgliedschaft.
  • Das Ende der Mitgliedschaft ist in Ziffer 4 der EBEM-Satzung geregelt.

Mediation - Der erfolgreiche Weg aus dem Konflikt