Kosten der Mediation
Die Mediation kennt keine gesetzliche Gebührenordnung.
Es gibt grundsätzlich keine Streit- bzw. Gegenstandswertabhängigkeit.
Der Mediator bzw. das Mediatorenteam rechnet in der Regel nach einem Stundensatz ab, der in einer Honorarvereinbarung frei vereinbart wird. Die Mediation kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen jederzeit unter- bzw. abgebrochen werden.
In Sonderfällen (z.B. im öffentlichen Bereich oder auch bei Wirtschaftsmediationen üblich) werden Tagespauschalen vereinbart.
Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach Problembereich, Anzahl der Beteiligten, Art des Konflikts, Anzahl der eingesetzten Mediatoren.
Bei der Kostengestaltung können die Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden. In der Regel tragen die Parteien die Kosten der Mediation je zur Hälfte.
Grundsätzlich ist der erste Informationstermin bei den meisten Mediatoren kostenfrei.
In Einzelfällen kann die Zuziehung von Fachleuten (Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Sachverständige, Gutachter etc.) geboten sein, deren Honorar - unabhängig von der Mediation - mit diesen Fachleuten selbst vereinbart wird.
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